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Nur, wenn Sie wirklich müssen

Renovierung in Berlin

Bevor Sie renovieren lassen, sollten Sie prüfen, ob Sie dazu verpflichtet sind. Starre Fristenpläne im Mietvertrag sind vielfach unwirksam, und wer unrenoviert eingezogen ist, muss oft gar nicht renoviert übergeben.

  • Wände und Decken streichen
  • Dübellöcher schließen und verspachteln
  • Farbige Wände zurück in Weiß
  • Kleinreparaturen an Türen und Beschlägen

Zuerst der Blick in die Wohnung, dann die Zahl. Für beides berechnen wir nichts.

Renovierung in Berlin-Lichtenberg

Kostenlos und unverbindlich

Renovierung anfragen

Für Renovierung genügen uns beide Adressen mit Stockwerk, der Umfang und Ihr Wunschtermin. Den verbindlichen Preis nennen wir nach der kostenlosen Besichtigung.

Das Formular steht gesammelt auf der Anfrageseite. Zwei Minuten dauert es, eine Anmeldung braucht es nicht, und bis zum Angebot entstehen Ihnen keine Kosten.

Büro Mo-Fr 9-18 Uhr. Anfragen rund um die Uhr über das Formular.

Rechenwerte und Rechtslage

4,20 €
je Quadratmeter Wandfläche
ein Anstrich in Weiß, Abkleben und Abdecken eingerechnet
2,5
Faktor Wandfläche zu Wohnfläche
eine 60-Quadratmeter-Wohnung hat rund 150 Quadratmeter Wand und Decke
6 Std.
Trockenzeit zwischen zwei Anstrichen
im Winter mit geschlossenen Fenstern eher länger
3 Jahre
typische Frist für Küche und Bad
starre Fristen dieser Art hat die Rechtsprechung vielfach gekippt
0 €
Anteil bei Quotenklauseln
eine anteilige Kostenbeteiligung beim Auszug ist seit 2015 unwirksam

Renovieren oder es lassen?

Prüfen Sie zuerst, ob überhaupt eine Pflicht besteht. Diese Einordnung hilft beim ersten Blick in den Vertrag.

Sie sind renoviert eingezogen und der Vertrag enthält eine wirksame Rückgabeklausel.

Sie haben farbig gestrichen und wollen die Wohnung neutral übergeben.

Nach dem Auszug sind Dübellöcher und Abdrücke sichtbar, die geschlossen werden sollen.

Streichen und Reinigung sollen in einem Zug erledigt werden, bevor der Schlüssel abgegeben wird.

Sie sind unrenoviert eingezogen; dann trifft Sie in aller Regel keine Renovierungspflicht.

Der Vertrag verlangt eine anteilige Zahlung nach Quote statt einer Renovierung.

Es geht um Bodenbeläge, Tapeten oder Fliesen; das übernehmen wir nicht.

Sinnvoll ist der Anschlusstermin: erst streichen, danach die Endreinigung

Erst prüfen, ob Sie müssen

Lesen Sie zuerst Ihren Mietvertrag gründlich, bevor Sie einen Malerauftrag vergeben. Klauseln mit festen Fristen wie alle drei Jahre Küche und Bad hat die Rechtsprechung vielfach gekippt. Im Zweifel fragen Sie beim Mieterverein nach, das kostet weniger als eine unnötige Renovierung.

Was wir machen und was nicht

Wir streichen, spachteln, schließen Löcher und richten Kleinigkeiten. Außen vor bleiben Tapeten, Bodenbeläge und umfangreichere Instandsetzungen; passende Handwerker vermitteln wir gern.

So kommen Sie zum Preis

Wir sehen uns an, was zu tun ist, entweder bei Ihnen vor Ort oder per Video. Danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot mit allen Positionen einzeln. Was dort steht, gilt: Nachberechnet wird nur, wenn sich der Auftrag ändert, und auch dann erst nach Rücksprache mit Ihnen. Näheres finden Sie auf der Preisseite und unter Besichtigung.

Was der Anstrich kostet

Gerechnet wird nach Wandfläche, nicht nach Wohnfläche. Wir messen bei der Besichtigung auf und rechnen Fenster und Türen heraus.

LeistungUmfangPreis
Ein Zimmer mit 20 Quadratmetern Boden rund 55 m² Wand und Decke, ein Anstrich ab 231 €
Zweizimmerwohnung mit 60 Quadratmetern rund 150 m² Wand und Decke ab 630 €
Kräftige Farbtöne überstreichen zusätzlicher Anstrich auf der betroffenen Fläche ab 2,60 € je m²
Dübellöcher schließen und verspachteln bis 30 Löcher ab 65 €
Kleinreparatur an Tür oder Beschlag je Position ab 38 €

Farbe und Material rechnen wir nach Verbrauch ab; Abkleben, Abdecken und das Entsorgen der Reste sind enthalten. Räume über drei Meter Höhe kosten mehr, weil dort mit Gerüst statt mit Leiter gearbeitet wird.

Selbst streichen oder streichen lassen?

In Eigenregie

Zeitaufwand 2 bis 3 Tage für 60 Quadratmeter

Kosten 80 bis 160 € für Farbe, Rollen und Abdeckmaterial

  • Abkleben und Abdecken kosten mehr Zeit als das Streichen selbst
  • Ecken, Kanten und Heizkörpernischen entscheiden über das Ergebnis
  • Über kräftigen Farbtönen sind zwei bis drei Durchgänge nötig
  • Material muss transportiert und der Rest hinterher entsorgt werden

Mit unserem Team

Zeitaufwand ein Arbeitstag für zwei Zimmer

Kosten ab 4,20 Euro je Quadratmeter Wandfläche

  • Abdecken, Abkleben und Entsorgen der Reste sind eingerechnet
  • Löcher werden gespachtelt und geschliffen, nicht nur zugedrückt
  • Sperrgrund kommt dort zum Einsatz, wo sonst etwas durchschlägt
  • Der Termin liegt vor der Reinigung, damit der Schleifstaub mitgeht

Fazit: Wer geübt ist und Zeit hat, spart bei dieser Leistung am meisten. Eng wird es nur, wenn zwischen Auszug und Übergabe weniger als drei Tage liegen, denn Trocknungszeit lässt sich nicht verkürzen.

Häufige Streitpunkte vor der Übergabe

An diesen Punkten entstehen die meisten Auseinandersetzungen bei der Wohnungsübergabe.

Der Vermieter verlangt einen Malerbetrieb mit Rechnung

Geschuldet ist in der Regel ein fachgerechtes Ergebnis, nicht eine bestimmte Firma. Unsere Rechnung genügt als Beleg. Klauseln, die zwingend einen Fachbetrieb vorschreiben, halten der Prüfung oft nicht stand.

Die Raufaser hat schon viele Anstriche gesehen

Irgendwann ist die Struktur zugespachtelt und der Kleber gibt nach, dann löst sich die Bahn beim Streichen. In diesem Fall hilft nur neue Tapete, und das ist ein anderer Auftrag, den wir nicht ausführen.

Die Decken sind vergilbt

Ohne Sperrgrund schlägt Nikotin oder Fett innerhalb weniger Wochen wieder durch, egal wie oft weiß gestrichen wird. Wir tragen zuerst eine Isolierschicht auf und streichen danach; das ist der einzige Weg, der hält.

Ein Wasserfleck stammt von einem Rohrbruch

Die Instandsetzung ist Sache des Vermieters, nicht des Mieters. Solange die Ursache nicht behoben ist, streichen wir dort nicht, weil der Fleck sonst binnen Tagen zurückkommt.

Die Übergabe ist in drei Tagen

Die Reihenfolge lautet: ausräumen, spachteln, streichen, trocknen, reinigen. Für zwei Anstriche brauchen Sie mindestens einen ganzen Tag Trocknungszeit mit geöffneten Fenstern. Wird es enger, streichen wir nur die Flächen, auf die bei der Abnahme wirklich geschaut wird.

Fragen zu: Renovierung

Wann sollte gestrichen werden?

Nach dem Auszug und vor der Endreinigung. In der leeren Wohnung geht es schneller, und die Reinigung nimmt anschließend den Staub mit.

Muss ich farbige Wände zurückstreichen?

In aller Regel ja. Kräftige Farben müssen meist in einen neutralen Ton zurückgeführt werden, dafür brauchen dunkle Wände zwei bis drei Anstriche.

Wie sieht Ihr Umzug aus?

Sagen Sie uns, was bewegt werden soll, aus welcher Etage und wohin. Wir sehen es uns an und nennen Ihnen danach eine Zahl, die hält.