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Umzüge Lichtenberg

Kostenübernahme beantragen

Umzug über das Jobcenter: Ablauf und Unterlagen

Die Reihenfolge entscheidet über das Geld. Holen Sie die Zusicherung nach § 22 SGB II ein, bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben und bevor der Umzug stattfindet. Danach verlangt das Jobcenter meist mehrere Kostenvoranschläge und übernimmt in der Regel das günstigste angemessene Angebot.

  • Zusicherung immer vor dem neuen Mietvertrag und vor dem Umzug
  • Meist drei Kostenvoranschläge mit vergleichbaren Angaben
  • Kaution wird häufig als Darlehen gewährt, nicht als Zuschuss
  • Der Kostenvoranschlag muss Volumen, Team und Endsumme nennen
  • Bei uns kostet der Kostenvoranschlag nichts und geht direkt ans Amt

Zahlen für Ihren Antrag

3
Kostenvoranschläge im Regelfall
alle mit denselben Angaben zum Volumen
0 €
Kostenvoranschlag bei uns
auf Wunsch direkt ans Jobcenter
89 €
Halteverbotszone je Adresse
als eigene Zeile im Antrag aufführen
ab 455 €
Pauschale für ein Zimmer
zwei Zimmer ab 640 €, drei ab 940 €
5 m³
Mindestvolumen bei Einlagerung
ab 14 € je Kubikmeter und Monat
2 Wochen
Frist zur Ummeldung nach Einzug
Wohnungsgeberbestätigung mitbringen

Die Reihenfolge, die nicht umkehrbar ist

Zuerst der Antrag, dann der Vertrag. Wer den Mietvertrag bereits unterschrieben hat, verliert den Anspruch auf die Zusicherung häufig ganz oder teilweise, weil das Amt die Notwendigkeit und die Angemessenheit nicht mehr vorab prüfen konnte. Diese Reihenfolge ist der häufigste Stolperstein im ganzen Verfahren.

Praktisch läuft es so ab: Sie melden dem Jobcenter den geplanten Wohnungswechsel und den Grund. Sie legen das Wohnungsangebot mit Größe, Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten vor. Das Amt prüft und erteilt die Zusicherung schriftlich. Erst danach unterschreiben Sie.

Planen Sie für diesen Ablauf Zeit ein. Zwischen dem ersten Schreiben und der schriftlichen Zusicherung vergehen oft mehrere Wochen, und ein Wohnungsangebot bleibt selten so lange reserviert. Sprechen Sie deshalb früh mit Ihrer Sachbearbeitung, sobald die Wohnungssuche beginnt.

Was das Amt prüft

Zwei Fragen stehen im Mittelpunkt: Ist der Umzug notwendig, und ist die neue Wohnung angemessen. Als Gründe für die Notwendigkeit werden regelmäßig anerkannt, dass die bisherige Wohnung zu teuer ist, dass eine Arbeitsstelle den Wohnort verlangt, dass gesundheitliche Gründe vorliegen oder dass sich die Haushaltsgröße verändert.

Bei der Angemessenheit gelten örtliche Grenzen für Wohnfläche und Kosten, die sich regelmäßig ändern und je nach Haushaltsgröße unterschiedlich ausfallen. Konkrete Werte nennen wir hier bewusst nicht, weil sie schnell veralten. Die aktuell geltenden Werte für Berlin erfahren Sie direkt bei Ihrem Jobcenter.

  • Grund des Umzugs, kurz und nachvollziehbar dargestellt
  • Wohnungsangebot mit Fläche sowie Kalt-, Neben- und Heizkosten
  • Angaben zur Haushaltsgröße und zu den mitziehenden Personen
  • Bei Gesundheitsgründen eine ärztliche Bescheinigung
  • Bei Arbeitsaufnahme der Arbeitsvertrag oder die Zusage
  • Die schriftliche Zusicherung, bevor etwas unterschrieben wird

Was in einem Kostenvoranschlag stehen muss

Ein Kostenvoranschlag, der beim Amt durchgeht, ist mehr als eine Zahl auf Briefpapier. Er muss nachvollziehbar machen, wie sich der Betrag zusammensetzt, damit die Sachbearbeitung drei Angebote wirklich gegeneinanderhalten kann.

Achten Sie darauf, dass alle drei Betriebe dieselben Angaben bekommen. Unterscheiden sich die Volumina, wird das Amt beim niedrigsten Angebot bleiben, auch wenn dieses den Auftrag gar nicht vollständig abbildet. Am Ende zahlen Sie die Differenz selbst.

Unseren Kostenvoranschlag erstellen wir kostenlos und richten ihn auf Wunsch direkt an das Jobcenter mit Ihrem Aktenzeichen. Für die Aufnahme des Volumens kommen wir vorbei, siehe Besichtigung, oder wir arbeiten mit Ihren Angaben über das Angebotsformular.

  • Name und Anschrift des Betriebs mit Steuernummer
  • Ihr Name, Aktenzeichen und beide vollständigen Adressen
  • Etage an beiden Adressen und Angabe zum Aufzug
  • Geschätztes Volumen in Kubikmetern
  • Teamgröße und Fahrzeuggröße, etwa 3 Helfer und LKW zu 78 Euro je Stunde
  • Pauschale oder Stundensatz mit angesetzter Dauer
  • Halteverbotszone mit 89 Euro je Adresse, sofern nötig
  • Kartons und Verpackungsmaterial als eigene Zeile
  • Endsumme mit Mehrwertsteuer, Datum und Gültigkeitsdauer

Kaution, Genossenschaftsanteile und Erstausstattung

Die Mietkaution wird in aller Regel nicht als Zuschuss, sondern als Darlehen gewährt. Das Amt zahlt sie an den Vermieter, und die Rückzahlung läuft anschließend über eine monatliche Aufrechnung mit der laufenden Leistung. Auch dafür ist ein eigener Antrag nötig, der ebenfalls vor der Unterschrift gestellt wird.

Bei Genossenschaftswohnungen treten Anteile an die Stelle der Kaution, sie werden häufig ähnlich behandelt. Für die Erstausstattung einer Wohnung gibt es eine gesonderte Regelung, die nicht Teil der Umzugskostenübernahme ist. Wer bisher möbliert gewohnt hat, sollte diesen Antrag getrennt stellen.

Halten Sie beide Vorgänge auseinander. Die Zusicherung für den Umzug deckt Transport und Nebenkosten des Umzugs ab, nicht die Einrichtung der neuen Wohnung.

Was in der Regel nicht übernommen wird

Nicht alles, was rund um einen Wohnungswechsel anfällt, ist Umzugskosten im Sinne der Vorschrift. Erfahrungsgemäß werden Zusatzleistungen abgelehnt, die als Komfort gelten, sowie Kosten, die durch eigenes Verhalten entstanden sind.

Die Praxis unterscheidet sich zwischen den Standorten und hängt vom Einzelfall ab. Eine pauschale Aussage lässt sich nicht treffen, deshalb lohnt die Nachfrage bei der Sachbearbeitung, bevor Sie eine Leistung beauftragen. Bei einer Ablehnung, die Ihnen falsch erscheint, ist der Weg über einen Widerspruch und gegebenenfalls eine Beratungsstelle oder einen Anwalt der richtige.

  • Packservice, wenn kein gesundheitlicher Grund vorliegt
  • Entrümpelung von Hausrat, der nicht mit umzieht
  • Renovierung der neuen Wohnung über das Nötige hinaus
  • Nachträglich beauftragte Leistungen ohne vorherige Zusicherung
  • Der Mehrpreis eines teureren Anbieters ohne besonderen Grund
  • Doppelmiete, sofern sie vermeidbar gewesen wäre

Wenn das Amt nur einen Teil zahlt

Kommt es zu einer Teilübernahme, lässt sich der Auftrag oft anpassen statt teuer aufzustocken. Wer selbst packt, spart Arbeitszeit. Wer die Halteverbotszone nur an der Auszugsadresse braucht, zahlt 89 statt 168 Euro. Und wer Kartons mietet statt kauft, kommt mit 1 Euro je Woche und Stück aus.

Auch beim Team gibt es Spielraum. Zwei Helfer mit Transporter kosten 49 Euro je Stunde, drei Helfer mit LKW 78 Euro. Bei 25 Kubikmetern ist das Dreierteam meist trotzdem günstiger, weil es weniger Fahrten braucht. Rechnen Sie beide Varianten durch, bevor Sie das kleinere Team wählen.

Fällt Hausrat an, der nicht mitkommt, klären Sie die Entsorgung vorab. Wir räumen ab 78 Euro je Kubikmeter, mehr dazu unter Entrümpelung. Wenn zwischen den Wohnungen eine Lücke entsteht, kommt Einlagerung ab 14 Euro je Kubikmeter und Monat infrage.

Kommt eine Kostenübernahme für Sie infrage?

Links stehen die Konstellationen, in denen ein Antrag üblicherweise Sinn ergibt, rechts die, in denen der Weg über das Amt nicht trägt.

Sie beziehen Bürgergeld und suchen gerade eine neue Wohnung

Das Jobcenter hat Sie zur Senkung der Wohnkosten aufgefordert

Die neue Wohnung ist gefunden, der Vertrag aber noch nicht unterschrieben

Sie ziehen wegen einer neuen Arbeitsstelle in eine andere Stadt

Gesundheitliche Gründe sprechen gegen die bisherige Wohnung, mit Attest

Der Mietvertrag ist bereits unterschrieben und der Umzug gelaufen

Sie stehen nicht im Leistungsbezug

Der Wechsel erfolgt ohne erkennbaren Grund innerhalb desselben Kiezes

Die neue Wohnung liegt deutlich über den örtlichen Grenzen

Auch ohne Kostenübernahme lässt sich der Auftrag klein halten: selbst packen, ein kleineres Team, Kartons mieten statt kaufen. Günstig umziehen

Fälle, die im Antrag oft Fragen aufwerfen

Diese Situationen tauchen regelmäßig auf. Die Lösung liegt fast immer darin, sie vorher schriftlich anzusprechen.

Die Wohnung wird nur wenige Tage reserviert, das Amt braucht Wochen

Bitten Sie um eine vorläufige Einschätzung per E-Mail und legen Sie das Wohnungsangebot sofort vor. Manche Stellen erteilen eine kurzfristige Zwischennachricht. Ohne schriftliche Zusicherung zu unterschreiben, bleibt trotzdem ein Risiko, das Sie kennen sollten.

Zwischen Auszug und Einzug liegen mehrere Wochen

Melden Sie die Lücke im Antrag und lassen Sie die Lagerung gesondert prüfen. Rechnen Sie mit einem Mindestvolumen von fünf Kubikmetern sowie je einem Vorgang für Ein- und Auslagerung ab 95 Euro. Die Übernahme solcher Kosten ist möglich, aber immer eine Einzelfallentscheidung.

Sie können aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst packen

Reichen Sie eine ärztliche Bescheinigung ein, aus der die Einschränkung hervorgeht. Der Packservice wird dann eher anerkannt als ohne Nachweis. Beauftragen Sie ihn erst, wenn die Zusicherung diesen Punkt ausdrücklich nennt.

Sie ziehen in ein anderes Bundesland

Zuständig für die Zusicherung ist in der Regel das Jobcenter am neuen Wohnort, der Umzug selbst wird oft vom bisherigen Träger bearbeitet. Klären Sie die Zuständigkeit vor dem Einholen der Angebote. Sonst kommen die Papiere bei der falschen Stelle an.

Das Amt bewilligt eine geringere Summe als der Kostenvoranschlag

Prüfen Sie zuerst, worauf sich die Kürzung bezieht, meist ist es eine einzelne Position. Oft lässt sich der Auftrag anpassen, etwa durch Eigenpacken oder eine Zone nur an einer Adresse. Gegen den Bescheid selbst ist innerhalb eines Monats ein Widerspruch möglich.

Fragen zu: Umzug über das Jobcenter

Wie viele Kostenvoranschläge verlangt das Jobcenter?

Üblich sind drei Angebote von unterschiedlichen Betrieben. Manche Standorte begnügen sich mit zwei, andere fordern eine bestimmte Form. Fragen Sie das konkret bei Ihrer Sachbearbeitung ab, bevor Sie die Angebote einholen.

Was passiert, wenn ich den Mietvertrag schon unterschrieben habe?

Stellen Sie den Antrag trotzdem und schildern Sie die Umstände. Eine nachträgliche Übernahme ist möglich, aber nicht die Regel, und sie hängt stark vom Einzelfall ab. Bei einer Ablehnung kann eine Beratungsstelle oder ein Anwalt prüfen, ob ein Widerspruch Aussicht hat.

Kostet der Kostenvoranschlag bei Ihnen etwas?

Nein, er ist kostenlos und unverbindlich. Wir schreiben ihn so, dass alle vom Amt üblicherweise geforderten Angaben enthalten sind. Auf Wunsch tragen wir Ihr Aktenzeichen ein und senden ihn direkt an die zuständige Stelle.

Zahlt das Amt an mich oder direkt an das Umzugsunternehmen?

Beides kommt vor. Häufig wird direkt an den Betrieb überwiesen, mitunter erhalten Sie den Betrag und zahlen selbst. Klären Sie das vor dem Umzugstag, damit die Rechnung an die richtige Stelle geht.

Wird die Halteverbotszone mit übernommen?

Sie ist Teil der notwendigen Umzugskosten und wird häufig anerkannt, wenn sie im Kostenvoranschlag steht. Führen Sie sie deshalb als eigene Zeile auf und nicht versteckt in einer Pauschale. Bei uns kostet sie 89 Euro je Adresse.

Kann ich mit Umzugshelfern statt mit einer Firma umziehen?

Das ist möglich und wird von manchen Stellen sogar vorgeschlagen. Bei uns kosten Helfer ohne Fahrzeug 19 Euro je Stunde für eine Person und 36 Euro für zwei. Ein Fahrzeug müssen Sie in dieser Variante selbst organisieren.

Steht der Termin schon fest?

Über „Umzug über das Jobcenter" hinaus zählt am Ende Ihre eigene Zahl: Nennen Sie uns beide Adressen mit Etage und den Wunschtermin, alles Weitere klären wir bei der Besichtigung.