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Umzüge Lichtenberg

Steuerlicher Rahmen

Umzugskosten absetzen: die zwei Wege

Es gibt zwei getrennte Wege. Ist der Umzug beruflich veranlasst, zählen die Kosten in der Regel als Werbungskosten in voller Höhe. Bei einem privaten Umzug bleibt § 35a EStG: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro Steuerermäßigung im Jahr, und nur gegen Rechnung mit Überweisung.

  • Beruflicher Umzug: Werbungskosten, dazu Pauschbeträge nach dem Bundesumzugskostengesetz
  • Privater Umzug: 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 4.000 Euro im Jahr
  • Bezahlung per Überweisung ist Pflicht, Bargeld schließt den Abzug aus
  • Material wie gekaufte Kartons zählt nicht zu den Arbeitskosten
  • Der Arbeitsanteil muss auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sein

Die harten Größen im Steuerteil

20 %
der Arbeitskosten beim privaten Umzug
Abzug direkt von der Steuerschuld
4.000 €
Höchstbetrag im Kalenderjahr
für alle haushaltsnahen Leistungen zusammen
1 Stunde
Wegzeitersparnis als Faustwert
übliche Grenze für die berufliche Veranlassung
0 €
Abzug bei Barzahlung
ohne Überweisung erkennt das Finanzamt nichts an
202,24 €
Ermäßigung im Beispielfall
780 € Arbeitsanteil plus 231,20 € Reinigung

Beruflich oder privat: die Weiche am Anfang

Die Einordnung entscheidet über die Höhe. Beruflich veranlasst ist ein Umzug etwa bei einem Arbeitsplatzwechsel, einer Versetzung, dem Einzug in eine Dienstwohnung oder wenn der Arbeitgeber den Wechsel verlangt. Anerkannt wird eine berufliche Veranlassung in der Regel auch dann, wenn sich der tägliche Weg zur Arbeit um mindestens eine Stunde verkürzt.

Alles andere gilt steuerlich als privat: der Umzug in eine größere Wohnung, der Zusammenzug als Paar, der Wechsel des Stadtteils aus persönlichen Gründen. Auch dann geht steuerlich etwas, nur über eine andere Vorschrift und in kleinerem Umfang.

Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Für die Bewertung Ihres Einzelfalls sind das Finanzamt, eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein zuständig.

Der berufliche Umzug als Werbungskosten

Ist die berufliche Veranlassung gegeben, lassen sich die tatsächlichen Umzugskosten grundsätzlich in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Dazu gehören die Rechnung des Umzugsunternehmens, die Fahrtkosten, die Maklergebühr für eine Mietwohnung und unter Umständen die doppelte Miete für den Überschneidungszeitraum.

Für die vielen kleinen Nebenkosten gibt es zusätzlich Pauschbeträge, die sich am Bundesumzugskostengesetz orientieren. Ihre Höhe wird regelmäßig angepasst, deshalb nennen wir hier bewusst keine Beträge. Die für Ihren Umzugstag geltende Fassung erfragen Sie beim Finanzamt oder bei Ihrer Steuerberatung.

Praktisch heißt das: Sammeln Sie alle Belege, auch die kleinen. Der Pauschbetrag deckt Dinge wie Ummeldungen und Anschlüsse ab, die großen Posten weisen Sie einzeln nach.

  • Rechnung des Umzugsunternehmens mit Datum und Adressen
  • Nachweis der beruflichen Veranlassung, etwa das Versetzungsschreiben
  • Alter und neuer Arbeitsvertrag oder eine Bestätigung des Arbeitgebers
  • Fahrtkosten der Umzugsfahrten mit Datum und Kilometern
  • Maklerrechnung, sofern es um eine Mietwohnung geht
  • Mietverträge beider Wohnungen und die Kündigung

Der private Umzug über § 35a EStG

Beim privaten Umzug greift die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen. Abgezogen werden 20 Prozent der Arbeitskosten, und zwar direkt von der Steuerschuld, nicht vom Einkommen. Die Ermäßigung ist auf 4.000 Euro im Jahr begrenzt, was Arbeitskosten von 20.000 Euro entspricht. Diese Grenze erreicht ein Wohnungsumzug in der Praxis nicht.

Ein Rechenbeispiel: Für eine Dreizimmerwohnung fällt die Pauschale von 940 Euro an, davon sind auf der Rechnung 780 Euro als Arbeitsanteil ausgewiesen. Dazu kommt eine Endreinigung von 68 Quadratmetern zu 3,40 Euro, also 231,20 Euro. Von der Summe aus 780 und 231,20 Euro ergeben 20 Prozent eine Ermäßigung von 202,24 Euro.

Nicht begünstigt ist Material. 45 gekaufte Kartons zu 2,60 Euro sind 117 Euro, die steuerlich in dieser Rechnung nicht auftauchen. Welche Positionen bei uns wie ausgewiesen sind, sehen Sie in der Preisübersicht, die Reinigung finden Sie unter Endreinigung.

Die zwei Bedingungen, an denen es am häufigsten scheitert

Erstens muss eine Rechnung vorliegen, auf der die Arbeitskosten getrennt von Material und Fahrzeug ausgewiesen sind. Eine Quittung über einen Gesamtbetrag genügt dafür nicht. Wir weisen den Arbeitsanteil auf Wunsch gesondert aus, sagen Sie bei der Beauftragung kurz Bescheid.

Zweitens muss die Zahlung unbar erfolgen, also per Überweisung auf das Konto des Betriebs. Barzahlung ist der häufigste Grund, weshalb das Finanzamt streicht, und lässt sich nachträglich nicht heilen. Der Kontoauszug ist der Nachweis, nicht der Zahlungsbeleg des Betriebs.

Maßgeblich für das Steuerjahr ist außerdem der Tag, an dem das Geld abfließt. Wer im Dezember umzieht und im Januar überweist, macht die Kosten in der Erklärung des Folgejahres geltend. Bei Terminen um den Jahreswechsel lohnt es sich, das bewusst zu steuern. Fragen zur Rechnungsstellung beantworten wir über Kontakt.

Was Sie sammeln sollten und wie lange

Belege werden der Erklärung heute nicht mehr beigelegt, sondern nur auf Nachfrage vorgelegt. Das entbindet nicht vom Aufbewahren. Legen Sie einen einfachen Ordner an und heben Sie alles auf, bis der Bescheid endgültig ist.

Ein zweiter Punkt betrifft den Rechnungsempfänger. Geltend machen kann nur, wer als Auftraggeber auf der Rechnung steht. Bei zusammen veranlagten Eheleuten ist das unkritisch, bei Wohngemeinschaften und unverheirateten Paaren sollten Sie vorher klären, auf welchen Namen das Papier läuft.

  • Rechnung mit getrennt ausgewiesenem Arbeitsanteil
  • Kontoauszug oder Überweisungsbeleg mit passendem Datum
  • Belege für Endreinigung, Entrümpelung und Möbelmontage
  • Bestätigung der Halteverbotszone, sofern beauftragt
  • Meldebestätigung des Bürgeramts mit dem Einzugsdatum
  • Bei beruflichem Anlass zusätzlich der Nachweis des Arbeitgebers

Wenn das Amt statt des Finanzamts zahlt

Wer Bürgergeld bezieht und die Umzugskosten vom Jobcenter übernehmen lässt, hat keine eigene Belastung getragen und kann diese Kosten folglich nicht zusätzlich steuerlich ansetzen. Die beiden Wege schließen einander in diesem Punkt aus.

Zahlt das Amt nur einen Teil, bleibt der selbst getragene Rest grundsätzlich für die eigene Erklärung nutzbar, sofern Rechnung und Überweisung vorliegen. Wie die Kostenübernahme abläuft und welche Reihenfolge zwingend ist, steht im Ratgeber Umzug über das Jobcenter.

Lässt sich Ihr Umzug beruflich einordnen?

Die linke Spalte spricht für Werbungskosten, die rechte verweist auf den privaten Weg über § 35a EStG.

Sie wechseln den Arbeitgeber und ziehen deshalb um

Ihr Arbeitgeber versetzt Sie an einen anderen Standort

Der tägliche Arbeitsweg verkürzt sich um mindestens eine Stunde

Sie beziehen eine Dienstwohnung oder müssen eine räumen

Der Umzug beendet eine doppelte Haushaltsführung

Sie ziehen in eine größere Wohnung, weil Nachwuchs kommt

Sie und Ihr Partner ziehen zusammen

Der neue Stadtteil gefällt Ihnen besser

Sie wechseln innerhalb Lichtenbergs die Straße ohne beruflichen Grund

Auch im privaten Fall bleiben 20 Prozent der Arbeitskosten. Sorgen Sie dafür, dass Rechnung und Überweisung sauber sind. Angebot mit Arbeitsanteil anfordern

Selbst umziehen oder beauftragen, steuerlich gerechnet

Der Vergleich betrachtet eine Zweizimmerwohnung mit rund 25 Kubikmetern und bezieht die Steuerermäßigung nach § 35a EStG mit ein.

In Eigenregie

Zeitaufwand ein voller Tag plus Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs

Kosten rund 200 Euro an Direktkosten, davon steuerlich nichts

  • Fahrzeugmiete, Kilometer und Kraftstoff zahlen Sie ohne Gegenwert beim Finanzamt
  • Eine Mietwagenrechnung ist keine haushaltsnahe Dienstleistung
  • Für Schäden im Treppenhaus haften Sie selbst
  • Helfer aus dem Bekanntenkreis lassen sich nicht abrechnen
  • Der Tag kostet Sie und die Helfer je einen freien Tag

Mit unserem Team

Zeitaufwand fünf bis sieben Stunden mit einem eingespielten Team

Kosten 640 Euro Pauschale, abzüglich rund 128 Euro Ermäßigung

  • Der Arbeitsanteil wird auf der Rechnung getrennt ausgewiesen
  • Zahlung per Überweisung erfüllt die Bedingung des Finanzamts
  • Demontage, Montage, Decken und Gurte sind im Satz enthalten
  • Bei beruflichem Anlass zählt der volle Betrag als Werbungskosten
  • Endreinigung und Möbelmontage lassen sich derselben Rechnung anfügen

Fazit: Nach Steuern liegen rund 512 Euro für den beauftragten Umzug gegen rund 200 Euro in Eigenregie. Die Lücke ist kleiner, als die Bruttozahlen vermuten lassen, und schließt sich weiter, sobald ein zweiter Fahrzeugtag oder ein Schaden dazukommt. Bei beruflicher Veranlassung dreht sich das Bild vollständig, weil dann die gesamte Rechnung zählt.

Fragen zu: Kosten absetzen

Kann ich den Umzug absetzen, wenn ich selbst gepackt habe?

Ja, die Eigenleistung ändert nichts an den Kosten, die tatsächlich in Rechnung gestellt wurden. Begünstigt ist die bezahlte Arbeitszeit des Betriebs, unabhängig davon, wie viel Sie vorher selbst erledigt haben. Ihr eigener Aufwand lässt sich allerdings nicht ansetzen.

Zählt die Halteverbotszone zu den Arbeitskosten?

Der Anteil für das Aufstellen und Abbauen der Schilder ist eine Dienstleistung, die Gebühr selbst ist es nicht. In der Praxis weisen wir die Position aus, die genaue Zuordnung nimmt das Finanzamt vor. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Steuerberatung nach.

Gilt der Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Umzug?

Nein, er gilt pro Kalenderjahr und pro Haushalt. Er umfasst außerdem alle haushaltsnahen Dienstleistungen des Jahres zusammen, also auch Reinigung oder Gartenarbeit. Ein einzelner Wohnungsumzug schöpft ihn in aller Regel nicht aus.

Was ist, wenn ich gar keine Steuern zahle?

Die Ermäßigung nach § 35a EStG wird von der festgesetzten Steuer abgezogen. Fällt keine Steuer an, läuft der Abzug ins Leere und wird auch nicht ausgezahlt oder vorgetragen. In diesem Fall bringt die Regelung keinen Vorteil.

Muss ich für den beruflichen Umzug die Fahrzeitersparnis nachweisen?

Das Finanzamt fragt sie häufig ab, wenn kein Arbeitgeberwechsel vorliegt. Eine nachvollziehbare Aufstellung der alten und neuen Wegzeiten mit Verkehrsmittel und Uhrzeit genügt meist. Bei Streit über die Anerkennung hilft eine Steuerberatung weiter.

Stellen Sie die Rechnung so aus, dass ich sie einreichen kann?

Ja, auf Wunsch weisen wir den Arbeitsanteil getrennt aus und nennen beide Adressen sowie das Umzugsdatum. Bitte überweisen Sie den Betrag und zahlen Sie nicht bar. Sagen Sie uns die gewünschte Rechnungsanschrift vor dem Umzugstag.

Steht der Termin schon fest?

Über „Kosten absetzen" hinaus zählt am Ende Ihre eigene Zahl: Nennen Sie uns beide Adressen mit Etage und den Wunschtermin, alles Weitere klären wir bei der Besichtigung.