Zwei Wochen ab Einzug
Ummelden nach dem Umzug in Berlin
Nach dem Einzug haben Sie zwei Wochen Zeit, sich beim Bürgeramt anzumelden. Mitbringen müssen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung, die Ihr Vermieter ausstellt. Den Termin buchen Sie online über das Terminportal des Landes Berlin, freie Zeiten liegen oft mehrere Wochen in der Zukunft.
- Frist: zwei Wochen ab dem Tag des Einzugs
- Wohnungsgeberbestätigung ist Pflicht, nicht der Mietvertrag
- Jedes Berliner Bürgeramt darf die Anmeldung vornehmen
- Die Anmeldung selbst kostet nichts
- Abmelden an der alten Adresse entfällt bei Umzug im Inland
Die harten Eckdaten
- 14 Tage
- Frist für die Anmeldung
- gerechnet ab dem Einzugstag
- 0 €
- Gebühr für die Anmeldung
- eine Meldebescheinigung kostet extra
- 14 Tage
- Frist des Vermieters
- für die Wohnungsgeberbestätigung
- bis 1.000 €
- möglicher Bußgeldrahmen
- bei kurzer Verspätung selten ausgeschöpft
- 6 oder 12 Monate
- Laufzeit des Nachsendeauftrags
- vor dem Umzug beauftragen
- 9 bis 18 Uhr
- unser Büro Mo bis Fr
- Anfragen rund um die Uhr über das Formular
Woran die Frist hängt
Die Meldepflicht knüpft an den Einzug an, nicht an den Mietbeginn und nicht an die Unterschrift unter dem Vertrag. Maßgeblich ist der Tag, an dem Sie tatsächlich in der neuen Wohnung wohnen. Ab diesem Datum laufen die zwei Wochen.
Wer innerhalb Deutschlands umzieht, muss sich an der alten Adresse nicht abmelden. Das Amt gibt die Änderung an die frühere Meldebehörde weiter. Eine echte Abmeldung brauchen Sie nur beim Wegzug ins Ausland oder wenn Sie eine Nebenwohnung aufgeben, ohne eine neue zu beziehen.
Wird die Frist überschritten, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Der gesetzliche Rahmen reicht bis 1.000 Euro, bei wenigen Tagen Verspätung bleibt es in der Praxis meist bei einem Hinweis. Wenn im Portal wochenlang kein Termin frei war, nehmen Sie einen datierten Screenshot der Terminsuche mit. Eine Garantie ist das nicht, aber es erklärt die Verzögerung.
Einen Termin im Bürgeramt bekommen
In Berlin sind Sie nicht an den eigenen Bezirk gebunden. Jedes Bürgeramt der Stadt kann Ihre Anmeldung entgegennehmen. Wer in Lichtenberg nichts Freies findet, wird manchmal in Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick oder Pankow schneller fündig, und die Fahrt dorthin dauert kürzer als vier Wochen Warten.
Termine vergibt das Land Berlin über sein Terminportal. Storniert jemand kurzfristig, rutscht der Platz sofort wieder in die Liste. Mehrmaliges Nachschauen zu verschiedenen Tageszeiten bringt deshalb oft mehr als ein einzelner Versuch.
- Termin buchen, sobald der Einzugstag feststeht, gern schon vor dem Umzug
- Mehrere Bezirke parallel prüfen statt nur den nächstgelegenen
- Für jede volljährige Person einen eigenen Termin einplanen
- Bestätigungsmail mit Vorgangsnummer aufbewahren
- Bei Absage den Platz freigeben, davon profitieren alle
Diese Unterlagen gehören in die Mappe
Der Termin dauert meist unter zehn Minuten, wenn die Papiere vollständig sind. Fehlt ein Dokument, wird der Vorgang abgebrochen und Sie brauchen einen neuen Termin. Legen Sie die Unterlagen deshalb schon am Vorabend zusammen.
- Ausgefülltes Anmeldeformular, im Amt erhältlich oder vorab zum Ausdrucken
- Personalausweis oder Reisepass für jede Person, die angemeldet wird
- Wohnungsgeberbestätigung mit Unterschrift des Vermieters oder der Hausverwaltung
- Bei Kindern die Geburtsurkunde, bei Eheleuten häufig die Eheurkunde
- Vollmacht plus Ausweiskopie, wenn Sie jemanden mitanmelden, der nicht erscheint
Die Wohnungsgeberbestätigung
Ohne dieses Blatt läuft nichts. Darauf stehen Name und Anschrift des Vermieters, die Anschrift der Wohnung, das Einzugsdatum und die Namen aller einziehenden Personen. Der Mietvertrag ersetzt die Bestätigung nicht, auch wenn er dieselben Angaben enthält.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Bestätigung auszustellen, und zwar innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Am einfachsten fragen Sie das Blatt direkt bei der Schlüsselübergabe ab, dann liegt es rechtzeitig vor. Wie so ein Termin abläuft und was sonst hineingehört, steht in der Checkliste zur Wohnungsübergabe.
Wer in eine eigene Immobilie zieht, bestätigt sich selbst als Wohnungsgeber. Bei Untermiete unterschreibt der Hauptmieter, sofern der Vermieter die Untervermietung erlaubt hat.
Auto ummelden und Parkausweis
Beim Umzug innerhalb Berlins ändert sich nur die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Das Kennzeichen bleibt, die Gebühr ist gering. Kommen Sie aus einem anderen Bundesland, dürfen Sie Ihr altes Kennzeichen behalten, die Zulassungsstelle trägt die neue Adresse ein.
Erledigen Sie das zügig nach der Anmeldung im Bürgeramt, denn die Zulassungsbehörde will die neue Meldeadresse sehen. Denken Sie auch an die Kfz-Versicherung: Der Wohnort beeinflusst den Beitrag, eine spätere Korrektur kann teuer werden.
Wo Parkraumbewirtschaftung gilt, ist der Bewohnerparkausweis an die gemeldete Adresse gebunden und kann erst nach der Anmeldung beantragt werden. Für den Umzugstag selbst hilft das nicht weiter, dafür brauchen Sie eine Halteverbotszone vor beiden Türen.
Wen Sie selbst informieren müssen
Das Bürgeramt meldet Ihre neue Adresse nicht an Banken, Versicherungen oder Vertragspartner weiter. Diese Liste arbeiten Sie eigenständig ab, am besten in der Woche nach dem Umzug. Bei Strom und Gas notieren Sie am Auszugstag den Zählerstand mit Zählernummer und Foto, sonst schätzt der Versorger.
Ein Nachsendeauftrag der Post fängt ab, was Sie dabei übersehen. Gängig sind Laufzeiten von sechs oder zwölf Monaten, verlängern lässt sich später. Beauftragen Sie ihn ein bis zwei Wochen vor dem Umzug, die Einrichtung braucht Vorlauf.
Nutzen Sie die nachgesendeten Briefe als Kontrollliste: Jeder Absender, der weiterhin an die alte Adresse schreibt, gehört auf Ihre Änderungsliste. Nach drei Monaten ist die Liste meist leer. Wie Sie die übrigen Aufgaben rund um den Umzugstag ordnen, zeigt unsere Umzugscheckliste, und wer noch am Anfang steht, findet die Reihenfolge unter Umzug planen.
- Bank, Bausparkasse, Depot und Kreditgeber
- Haftpflicht und Hausrat, dort zählt auch die neue Quadratmeterzahl
- Arbeitgeber und Lohnbuchhaltung, zusätzlich das Finanzamt bei Zuständigkeitswechsel
- Rundfunkbeitrag, beim Zusammenziehen eine Anmeldung abmelden statt doppelt zu zahlen
- Strom, Gas, Wasser und Heizkostenabrechnung mit Zählerständen
- Internet und Telefon, hier ist der Vorlauf am längsten
- Kita, Schule, Hort und der Kinderarzt
- Krankenkasse, Rentenversicherung, Vereine, Abonnements, Onlineshops
Müssen Sie überhaupt zum Bürgeramt?
Die Meldepflicht greift nicht bei jeder Adressänderung. Prüfen Sie zuerst, in welche Spalte Ihr Fall gehört.
Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen, ob Miete oder Eigentum
Sie richten dauerhaft eine Nebenwohnung ein
Sie ziehen aus dem Ausland nach Berlin
Sie ziehen innerhalb Berlins nur ein paar Straßen weiter
Sie nutzen eine weitere Wohnung für höchstens sechs Monate und bleiben mit Hauptwohnung gemeldet
Sie wohnen vorübergehend im Hotel oder in einer Ferienwohnung
Sie behalten Ihre Wohnung und stellen nur Möbel unter
Der Einzug steht erst in vier Wochen an, denn vorher ist die Anmeldung nicht möglich
Wenn nur Möbel zwischengelagert werden und die Adresse bleibt Einlagerung ab 14 € je Kubikmeter
Fälle, die im Formular nicht vorgesehen sind
Nicht jeder Einzug passt in das Standardschema. Diese Konstellationen kommen in Lichtenberg regelmäßig vor.
Sie ziehen in die eigene Eigentumswohnung
Dann sind Sie Ihr eigener Wohnungsgeber und unterschreiben die Bestätigung selbst. Als Nachweis dient der Grundbuchauszug oder der Kaufvertrag. Das Amt akzeptiert die Eigenbestätigung, verlangt aber die vollständigen Angaben zur Wohnung.
Untermiete oder Zimmer in einer WG
Die Bestätigung stellt der Hauptmieter aus, sofern die Untervermietung erlaubt ist. Fehlt die Erlaubnis, klären Sie das zuerst mit dem Vermieter. Ohne wirksame Untervermietung geraten Sie zwischen Meldepflicht und Mietvertrag.
Es gibt vor Fristablauf keinen freien Termin
Buchen Sie den frühestmöglichen Termin und sichern Sie den Suchvorgang mit Datum. Prüfen Sie parallel die Ämter der Nachbarbezirke. Die Frist bleibt formal bestehen, die dokumentierte Bemühung entschärft den Vorwurf in der Praxis.
Zuzug aus dem Ausland
Die Anmeldung läuft wie bei einem Umzug im Inland, zusätzlich brauchen Sie den Pass und je nach Herkunftsland Aufenthaltsdokumente. Rechnen Sie mit längerer Bearbeitung. Bringen Sie Urkunden möglichst mit Übersetzung mit.
Getrennte Haushalte nach einer Trennung
Jede Person meldet ihre neue Wohnung eigenständig an und braucht eine eigene Wohnungsgeberbestätigung. Bei Kindern meldet die Person mit der überwiegenden Betreuung, im Zweifel mit Einverständnis des zweiten Elternteils. Regeln Sie das vor dem Termin, das Amt entscheidet solche Fragen nicht.
Fragen zu: Ummelden nach dem Umzug
Muss ich mich an der alten Berliner Adresse abmelden?
Nein. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung an der neuen Adresse, das Amt informiert die bisherige Meldebehörde. Eine Abmeldung ist nur beim Wegzug ins Ausland oder bei der Aufgabe einer Nebenwohnung nötig.
Was passiert, wenn ich die zwei Wochen verpasse?
Die verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit, der Rahmen reicht bis 1.000 Euro. Bei kurzer Verspätung bleibt es häufig bei einer Ermahnung. Bringen Sie einen Nachweis mit, falls im Terminportal nachweislich nichts frei war.
Kann ich mich schon vor dem Einzug anmelden?
Der Termin lässt sich vorab buchen, die Anmeldung selbst ist erst ab dem Einzugstag möglich. Auch die Wohnungsgeberbestätigung wird auf das tatsächliche Einzugsdatum ausgestellt. Legen Sie den Termin deshalb in die zweite Woche nach dem Umzug.
Der Vermieter stellt die Bestätigung nicht aus, was nun?
Fordern Sie ihn schriftlich mit kurzer Frist auf und weisen Sie auf seine gesetzliche Pflicht hin. Bleibt er untätig, sprechen Sie das Bürgeramt an, das den Wohnungsgeber selbst anschreiben kann. Ein Mieterverein hilft bei der Formulierung.
Brauche ich für eine Zweitwohnung auch einen Termin?
Ja, eine Nebenwohnung wird ebenso angemeldet wie die Hauptwohnung. Sie geben dabei an, welche der beiden Wohnungen die Hauptwohnung ist. In Berlin ist für Nebenwohnungen zusätzlich die Zweitwohnungsteuer zu beachten.
Kann jemand anderes mich anmelden?
Eine andere Person kann Sie mit schriftlicher Vollmacht anmelden und legt dafür Ihren Ausweis oder eine Kopie vor. Innerhalb einer Familie reicht meist, dass eine Person mit allen Unterlagen erscheint. Fragen Sie im Zweifel vorab beim Amt nach, die Handhabung ist nicht überall gleich.
Steht der Termin schon fest?
Über „Ummelden nach dem Umzug" hinaus zählt am Ende Ihre eigene Zahl: Nennen Sie uns beide Adressen mit Etage und den Wunschtermin, alles Weitere klären wir bei der Besichtigung.